ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Bereich der eigenen Medizinprodukte der Bonebridge AG in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung und für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Bonebridge AG und ihren Kunden. Der Vertrieb von Produkten der Bonebridge AG zwischen der Bonebridge AG und einem Kunden unterliegt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unabhängig von lokalen oder länderspezifischen Vorschriften.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Bonebridge AG hat diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt und oder in einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Bonebridge AG in gegenseitigem Einvernehmen unterzeichnet.

2. Abschluss des Vertrages

  • Die Darstellung der Produktpalette der Bonebridge AG auf Internetseiten oder Präsentationen stellt kein Angebot dar. Sie ist nicht verbindlich.
  • Die von der Bonebridge AG veröffentlichten Preise sind in den aktuellen Preisblättern zu finden und gelten für den entsprechenden Zeitraum (Monat/Jahr). Preislisten oder sonstige Darstellungen der Produkte allein stellen kein rechtsverbindliches Angebot dar. Preisanpassungen bleiben vorbehalten. Bei Unsicherheiten wird die Bonebridge AG Ihnen auf Anfrage jederzeit ein schriftliches Angebot unterbreiten.
  • Mit der schriftlichen Bestellung an die Bonebridge AG beantragen Sie den Abschluss eines Kaufvertrages mit der Bonebridge AG. Mit einer schriftlichen Bestellung nimmt der Kunde das Verkaufsangebot der Bonebridge AG an.
  • Jede Bestellung ist in schriftlicher Form an die Bonebridge AG zu richten. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn die Bonebridge AG Ihre Bestellung durch Lieferung der Ware oder durch Annahme der Bestellung (Auftragsbestätigung) ausdrücklich annimmt.
  • Bestätigte Bestellungen können ohne Zustimmung der Bonebridge AG nicht storniert werden. Die Bonebridge AG behält sich das Recht vor, Bestellungen anzunehmen oder abzulehnen.

3. Preise

  • Alle Preise sind ausnahmslos Nettopreise und beziehen sich auf eine Lieferung ab Werk (gemäß Incoterms 2010, DDP ohne Mehrwertsteuer und Zollabfertigung). Sie verstehen sich immer ohne Mehrwertsteuer und gelten für den im Angebot genannten Zeitraum. Darüber hinaus sind sie freibleibend und unverbindlich. Alle weiteren Kosten wie Transport, Verpackung etc. entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Angebot.
  • Die Bonebridge AG behält sich das Recht vor, bei drastischen Kostensteigerungen (Löhne, Materialien, Werkzeuge...), die zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung eintreten, die Preise mit entsprechender Begründung anzupassen.
  • Bei Bestellungen mit Lieferadressen ausserhalb der Schweiz sind die Lieferpreise und Übertragungspauschalen länderspezifisch zu berücksichtigen. Bitte kontaktieren Sie die Bonebridge AG für weitere Informationen.
  • Lieferfristen und -kosten: Die Bonebridge AG liefert die bestellte Ware an die vom Kunden bei der Bestellung angegebene Lieferadresse. Die Lieferung kann auch in Teillieferungen erfolgen, sofern diese für den Kunden zumutbar sind. Erfolgen Teillieferungen auf Wunsch der Bonebridge AG, so trägt die Bonebridge AG die daraus resultierenden Mehrkosten.
  • Die Lieferfrist beginnt mit dem Abschluss des Kaufvertrages (Übermittlung der Auftragsbestätigung an den Kunden), dem Vorliegen aller erforderlichen Formalitäten, der Leistung von Anzahlungen gemäß Auftragsbestätigung und der Klärung aller technischen Details. Die Lieferfrist kann sich durch verspätete oder unvollständige Lieferung der erforderlichen Informationen oder Materialien und / oder durch die Auswirkungen höherer Gewalt verlängern.
  • Die Lieferung der Ware erfolgt innerhalb der angegebenen Lieferfristen entsprechend der Auftragsbestätigung oder Vereinbarung. Ausnahmen, die die Bonebridge AG nicht zu vertreten hat oder die in der Natur des Kunden liegen, sind ausgeschlossen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, berechtigt eine verspätete Lieferung nicht zur Stornierung eines Auftrages oder zu irgendeinem Schadenersatz. Die Bonebridge AG lehnt jede Haftung für Schäden aus verspäteter Lieferung ab.
  • Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden über, sobald die Ware beim Kunden eintrifft (gemäss Incoterms 2010, DDP ohne Mehrwertsteuer und Verzollung).
  • Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer die Ware in gutem Zustand erhalten hat. Allfällige Beanstandungen müssen dem Verursacher innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt werden, andernfalls verfällt jeglicher Rechtsanspruch auf Ersatz oder Entschädigung.

4. Eigentum

  • Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Bonebridge AG. Diese ist berechtigt, die Forderung auf Kosten des Käufers in das Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen, wenn sie ihre Forderung für gefährdet hält. Versäumte Zahlungsfristen können dazu führen, dass die Bonebridge AG die Ware zurückfordert.
  • Qualitätssicherung und Protokollierung: Die Bonebridge AG arbeitet nach den Vorschriften der ISO 13485. Die Kontrollen werden nach den internen Prüfanweisungen durchgeführt und protokolliert. Alle Medizinprodukte der Bonebridge AG müssen gemäß MDD 93/42/EWG aktiv am Markt überwacht werden. Die Bonebridge AG wird sich daher mit Kunden, die Medizinprodukte von der Bonebridge AG erworben haben, in Verbindung setzen, um die erforderliche Rückmeldung über die Leistung des jeweiligen Medizinproduktes zu erhalten. Sie leisten damit einen aktiven Beitrag zur Qualitätssicherung unserer Produkte am Markt.

5. Die Zahlungsbedingungen

  • Die Rechnung wird von der Bonebridge AG bei Lieferung der Ware ausgestellt und ist entsprechend der vereinbarten Zahlungsfrist netto, ohne jeden Abzug, zur Zahlung fällig. Ist im Angebot oder Liefervertrag kein Zahlungsziel vereinbart, ist die Rechnung innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fällig.
  • Die Bonebridge AG behält sich das Recht vor, für Kunden, die bei früheren Transaktionen die AGB der Bonebridge AG nicht beachtet haben, Barzahlung, Vorauszahlung oder auf Rechnung zu verlangen. Die Akontozahlung wird vom Rechnungsbetrag abgezogen. Eine eventuelle Anforderung einer Akontozahlung berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
  • Rechnungen, die ganz oder teilweise nicht bezahlt wurden und die nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist noch offen sind, führen automatisch und ohne weitere Mahnung direkt zu einem Verzugszins von 5% des geschuldeten Betrages, zuzüglich aller mit dem Verzug in ursächlichem Zusammenhang stehenden Kosten. Die Nichtzahlung einer Rechnung hat die sofortige Fälligkeit weiterer ausstehender Rechnungen zur Folge. Die Bonebridge AG behält sich in diesem Fall das Recht vor, weitere laufende Aufträge zu stornieren.

6. Garantie

  • Die Bonebridge AG gewährt auf ihre Produkte eine Qualitätsgarantie von 2 Jahren ab Lieferung ab Werk. Die Garantie erstreckt sich nur auf Material- und Herstellungsfehler. Normale Abnutzung der Teile, Schäden durch falsche Bedienung oder Handhabung, Vernachlässigung, unsachgemäßen Gebrauch oder Lagerung oder andere Gründe, die nicht von der Bonebridge AG zu vertreten sind, sind vom Umfang der Garantie ausgeschlossen.
  • Beanstandungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich erfolgen. Mängel, die sich während der Garantiezeit zeigen, sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu melden.
  • Die Bonebridge AG behebt Mängel im Rahmen der Gewährleistung kostenlos, wenn sie es nicht vorzieht, den Mangel durch eine mangelfreie Ware zu ersetzen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

7. Wartung

Wartung und Pflege der Produkte: Die Produkte der Bonebridge AG bedürfen in der Regel keiner besonderen Wartung. Die Bonebridge AG weist jedoch auf die produktspezifische Bedienungsanleitung hin, in der alle produktspezifischen Wartungs- und Pflegearbeiten beschrieben sind.

8. Rückgabe von Waren

Ein Rückgaberecht besteht grundsätzlich nicht. Bei unbenutzter Ware, die sich in der Originalverpackung befindet, entscheidet die Bonebridge AG, ob die Ware zurückgenommen wird oder nicht. Der Kunde erhält eine Gutschrift auf sein Kundenkonto, wenn die Ware in der Originalverpackung und unbenutzt zurückgeschickt wird. Gebrauchte Ware wird generell nicht zurückgenommen.

9. Urheberrecht

Das Urheberrecht an den Produkten, der Internetseite und deren Inhalten wie Texte und Grafiken, Produktdokumentationen (nicht abschließende Aufzählung) liegt vollständig bei der Bonebridge AG. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Bonebridge AG ist es untersagt, Teile davon zu kopieren, herunterzuladen oder anderweitig für eigene Zwecke zu verwenden. Des Weiteren weist die Bonebridge AG darauf hin, dass die Produkte durch Patente und Marken geschützt sind und dass die Reproduktion, das Kopieren oder die sonstige Verwendung unserer Produkte, einschließlich ihrer Namensbezeichnungen, strafrechtlich verfolgt wird.

10. Haftung

  • Die Haftung der Bonebridge AG beschränkt sich ausschließlich auf den Ersatz defekter Teile gemäß Artikel 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Schadenersatzansprüche des Käufers für Folgeschäden, die nicht am Kaufgegenstand selbst entstehen, sind ausgeschlossen.
  • Der Kunde hat kein Recht, Bestellungen oder ausstehende (Teil-)Lieferungen wegen ausstehender Garantieleistungen zu stornieren. Beide Parteien verpflichten sich, im Schadensfall bzw. bei Reklamationen vor allem den direkten Kontakt zu suchen oder alle anderen Möglichkeiten der Vermittlung auszuschöpfen, bevor ein Gericht angerufen wird.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

  • Im Falle eines Rechtsstreits ist ausschliesslich das Handelsgericht Zug zuständig. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem schweizerischen Recht.
  • Der Kunde hat nur dann das Recht zur Verrechnung von Gegenforderungen, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder von uns schriftlich bestätigt wurden.
  • Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Gleiches gilt für etwaige Lücken im Vertrag.